Wichtige Fragen

Die Asche der verstorbenen Person kann an verschiedenen Orten beigesetzt werden. Welche passenden Möglichkeiten es dafür auf unseren Naturruhestätten gibt, oder wann welche Ausnahmeregelungen geltend gemacht werden können, besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.

Häufig gestellte Fragen

Ja, und zwar nur biologisch abbaubare Urnen, da diese für die Natur keine Belastung darstellen.
Grabplätze werden in der Regel mit dem Namen und den Geburts-und Sterbedaten ausgewiesen, um das Grab wieder zu finden. Auf Wunsch werden aber natürlich auch anonyme Gräber vergeben. Hier muss aber daran gedacht werden, dass evtl. Angehörige nie wissen werden, wo die letzte Ruhestätte ist und Probleme hervorrufen kann.
Bei einem Einzelschaden im Wald durch Blitz oder Käferbefall prüfen wir, ob die Urne zu einem vergleichbaren nahen Baum oder Felsen noch umgebettet werden kann. Selbst gepflanzte Bäume ersetzt der Grabhalter. Bei einem größeren Schadensereignis durch höhere Gewalt z.B. Windwurf auf der Fläche entsteht kein Anspruch auf einen Ersatz; die Urnen werden allerdings mit Erde bedeckt.
Träger der Friedhöfe sind die jeweiligen Kommunen. Die Gemeinde kann entweder den Friedhof selber weiterbetreiben oder es wird ein neuer Betreiber gesucht. Die Verwaltung wird doppelt geführt, somit weiß auch die Gemeinde, welche Grabrechte bestehen. Ihre Grabstelle ist auf alle Fälle dadurch abgesichert!
So lange Grabnutzungsrechte in Anspruch genommen werden, ist eine Auflösung nicht denkbar. Nur unter bestimmten Voraussetzungen und Ablauf aller Gräber, kann der Friedhof entwidmet werden, was aber sehr unwahrscheinlich ist, da in Spiegelau auch der gemeindliche Friedhof mitgeführt wird und in Bayerisch Eisenstein das Grundstück dem Nationalpark Bayerischer Wald obliegt.
Nein, nach dem bayerischen Bestattungsgesetz (i. d. R. ganz Deutschland) darf die Asche nur in einer Urne beigesetzt werden. Da diese aber biologisch abbaubar sind, geht die Asche innerhalb weniger Jahr in die Erde über und schließt somit wieder den Kreislauf.
Ja, jeder Verstorbene kann hier beerdigt werden. Egal welcher Herkunft und Glaubens.
Zur Beerdigung und auch danach bitten wir alle, nur Schnittblumen (z. B. einzelne Rosen) zum Grab mit zu nehmen. Vor allem KERZEN (Brandgefahr!), Tongegenstände usw. dürfen nicht abgelegt werden.
Ja, dazu gibt es Bestattungsvorsorgeverträge, bei denen man alles regeln kann. Ob es um die Formalitäten, den Bestattungswünschen, dem Grabplatz oder sonstigen Anliegen wie finanzieller Absicherung geht, kann man somit vorsorgen.

Standorte unserer Trauerwälder